Schlussrechnung


Am Ende oder während des Gastaufenthaltes kann eine oder mehrere Schlussrechnungen für den Übernachtungsgast oder für einen beliebigen Rechnungsempfänger erstellt werden.


Diese Rechnung muss auch dann erstellt und verbucht werden, wenn die geleistete Anzahlung 100% der aufgebuchten Leistungen abdeckt! Also der Zahungsbetrag 0,00 EUR ist. 


Rechnung eröffnen, dann:

  1. alle oder ein beliebiger Teil der aufgebuchten Leistungen auf die Rechnung ziehen 
  2. die Anzahlung ganz oder teilweise auf die Rechnung ziehen

Der Zahlungsbetrag wird um den Anzahlungsbetrag reduziert.

 


 

  • die Anzahlung wird auf der Rechnung wie folgt dargestellt (Darstellung: Standardformular)