Informationen in Kurzform

  • Kunde braucht eine "Gläubiger-ID" von der Bundesbank. Das ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Sie bei jedem Lastschrifteinzug mitschicken müssen. Diese ist sofort zu beantragen (ist kostenlos). Die Gläubiger-ID muss sowohl schriftlich auf dem SEPA-Mandat als auch als Datensatz in der XML-Datei enthalten sein.
  • Richtige Feldlängen und zusätzliche Felder für die Erfassung in allen Programmen (deutsche IBAN sind 22 Stellen lang)
  • Wichtig! neues Feld "Datum des SEPA-Mandats" anlegen. Es muss bei jeder SEPA-Lastschrift mitschickt werden, wann der Kunde sein Mandat (also die "SEPA-Einzugsermächtigung") unterschrieben hat bzw. wann Sie den Kunden bei einer bestehenden Einzugsermächtigung über die SEPA-Umstellung unterrichtet wurde.
  • Wenn der Kunde von kürzeren Einlieferungsfristen bei wiederholten bzw. letzten Lastschriften profitieren will, müssen wir uns merken, von welchem Konto (IBAN/BIC) wir bereits abgebucht haben, damit wir in künftigen Lastschriften den Typ auf "wiederholt" setzen können.
Edit

Pflichtfunktionen oder Parameter für die SEPA Funktionalität in unserer Software

Egal ob die SEPA XML Datei selbst oder über eine DLL erzeugt wird sind folgende Funktionen Pflicht!

1. Basis- und Firmenlastschriften dürfen nicht in einer XML Datei gemischt werden
2. Es gibt Pflichtdaten pro XML-Datei (Vorlauf) sowie pro Buchungssatz. Dazu gehören (es werden nur die aufgezählt die nicht automatisch durch die DLL erzeugt werden
Beginnent mit den allgemeinen Daten
- InitgPty-Nm (InitiatingPartyName) = Name Einreicher (kann abweichen von Auftraggebernamen) max 70 Zeichen
- Sammel