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Geändert am Fr, 25 Aug, 2023 um 11:20 VORMITTAGS


 Beispiel einer Vorabinformation auf einer Rechnung

Von Rene Dürr vor fast 10 Jahren hinzugefügt

Beispiel: Inhalt einer Vorabinformation
Sehr geehrter Kunde,

mittels SEPA Lastschrift ziehen wir zum Mandat 4711 mit der Gläubiger Identifikationsnummer DE12ZZZ12345678909 eine Forderung in Höhe von X.XXX,xx EUR zum Fälligkeitstag TT.MM.JJJJ zu Lasten Ihrer Bankverbindung mit der IBAN Kontonummer DE12345678909876543210 bei der XYZ Bank (BIC: ABCDDEMMXXX) ein und bitten für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen.

Spätestens mit der Vorabinformation ist dem Zahlungspflichtigen auch die Mandats ID (Mandatsreferenz) bekannt zu geben. Zusammen mit der zusätzlicher Angabe einer Gläubiger ID kann die Vorabinformation einer SEPA Lastschrift eindeutig zugeordnet werden.

 Basis- und Firmenlastschriften in einer gemeinsamen Datei?

Von Rene Dürr vor fast 10 Jahren hinzugefügt

Lt. SEPA-Spezifikationen ist eine Mischung aus Basis- und Firmenlastschrift innerhalb einer pain.008-Nachricht nicht zulässig!

Wenn Sie zwischen Basis- und Firmenlastschrift unterscheiden möchten oder müssen, bleibt nur die Möglichkeit zwei getrennte XML-Dateien zu erstellen..

 Vorabinformation auf Rechnungen oder Verträgen

Von Rene Dürr vor fast 10 Jahren hinzugefügt

Die Benachrichtigung (sog. Prenotification) ist Bestandteil des SEPA Basis und Firmen Lastschriftverfahrens. Vor einem SEPA Lastschrifteinzug (Einmal- bzw. Folge- Lastschrift) muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen fristgerecht über den beabsichtigten Lastschrifteinzug in Textform mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und dem Fälligkeitsdatum informieren. Des Weiteren sollte hierbei auch die Gläubiger Identifikationsnummer und auch die Mandatsnummer mitgeteilt werden.

Der für die Versendung dieser Informationen zu verwendende Medienkanal wird jedoch nicht vorgeschrieben. Die Prenotification kann als separate Mitteilung versandt werden, aber auch ein Teil eines Dokumentes sein. Prinzipiell kommt jeglicher Schriftverkehr (z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, Zahlungsavis, Mahnschreiben, EMail, SMS, Fax, Information im Verwendungszweck des vorherigen Lastschrifteinzugs) als Vorabinformation in Frage.

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