Unter Datei / Stammdaten / Finanzdaten kann diese örtliche Zusatzsteuer auf Beherbergung eingerichtet werden.
Screenshot = Beispiel
Die Kulturabgabe ist geeignet, um eine zusätzliche Steuer auf die Übernachtungsleistung zu berechnen. Die Höhe der Steuer wird erst bei Rechnungsstellung ermittelt und auf der Rechnung mit ausgewiesen.
Gültigkeitszeitraum und Steuer-Abgabensatz definieren
Neuanlage: mit dem Kontextmenü starten
Bearbeiten eines vorhandenen Eintrages: mit Doppelklick den vorhandenen Eintrag öffnen
Gültig bis einschließlich - Datum bis wann die Steuer gilt / wenn Datum nicht bekannt, dann 01.01.2100
Betrag - Steuersatz in Prozent
Konto - Fibu Konto auf dem die Steuer gebucht wird.
Achtung!
Existiert das Konto für die Übernachtungssteuer noch nicht im Hotel.Profi, so muss dieses zuerst unter Finanzdaten / Fibukonten angelegt werden.
Achten Sie darauf, dass das Konto mit dem Typ "Zimmer" gekennzeichnet werden muss.
Des weiteren empfehlen wir das Konto als "Umsatzneutral" zu kennzeichnen, da der Umsatz im Regelfall nicht Ihrem Erfolg hinzugerechnet wird.
Folgende Optionen können eingestellt werden:
vom Nettopreis berechnen = Übernachtungspreis (Logis) Brutto abzgl. USt = Nettopreis und davon die Übernachtungssteuer
vom Netto-Netto-Preis berechnen = Übernachtungspreis (Logis) Brutto abzgl. USt abzgl. ÜnSt vom steuerlichen Übernachtungsentgelt.
Berechneter Betrag ist Brutto = nicht aktiv = ÜnSt zuzüglich eventueller USt - aktiv = ÜnSt abzgl. eventueller USt
Wissenswertes
Die folgenden drei Optionen können aktuell noch nicht bei aktiver Option "Vom Netto-Netto berechnen" angewendet werden!
Bei Internet-Reservierungen berücksichtigen = Vom importierten Gesamtpreis bei Onlinebuchungen wird die örtliche Steuer automatisch abgezogen.
Bei man. Reservierungen berücksichtigen = wird eine neue Reservierung im FrontOffice Programm angelegt, so wird von dem Übernachtungspreis die örtliche Steuer automatisch abgezogen.
Bei man. Reservierungen vorher fragen = die Option ist nur funktional mit der Option "Bei man. Reservierungen berücksichtigen". Der Anwender bekommt zusätzliche eine Abfragemeldung angezeigt:
Nachfolgend listen wir Orte und Regionen und deren Einstellungen (Stand 08/2023)*auf:
*keine Garantie auf Aktualität und Richtigkeit
Die aktuellen Steuersätze entnehmen Sie bitte den örtlichen Satzungen
- Stralsund
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