Die Kulturabgabe / Übernachtungssteuer/Bettensteuer ist geeignet um eine zusätzliche Steuer auf die Übernachtungsleistung zu berechnen. Die Höhe der Steuer wird erst bei Rechnungsstellung ermittelt und auf der Rechnung mit ausgewiesen.
Achtung!
Für eine bessere Lesbarkeit des Artikels wird im weiteren immer von Steuer gesprochen, wenn es um die Kulturabgabe / Übernachtungssteuer/Bettensteuer geht!
Diese Steuer wird nur auf die reine Übernachtungsleistung (Logis) berechnetet. Inklusivleistungen wie z.B. Frühstück oder Sauna, Parkplatz, WLAN und weitere werden zuvor vom Übernachtungspaketpreis oder vom Arrangementpreis abgezogen.
Wissenswertes
Erst mit Erstellung einer Rechnung für den Gast wird die Steuer auf Übernachtungsleistungen berechnet und nur auf der Gastrechnung ausgewiesen! Das betrifft alle Übernachtungsleistungen auf der Rechnung, wenn der Rechnungszeitpunkt im Gültigkeitszeitraum liegt.
Beispiel - Übernachtungspaket mit Inklusivleistungen (Frühstück):
200,- Euro für Übernachtung mit Frühstück ist der Verkaufspreis für den Gast,
abzüglich 45,20 EUR für die Inklusivleistung Frühstück ergeben 154,80 für Logis (reine Übernachtungsleistung)
-> das ist der Basiswert für die Berechnung der Steuer.
Erstellung der Rechnung
Sobald eine Steuer in den Stammdaten / Finanzdaten / Kulturabgabe angelegt wurde, wird diese bei jeder neuen Rechnung standardmäßig aktiviert.
Ist bei dieser Rechnung die Steuer nicht anzuwenden, z.B. durch eine definierte Ausnahmen in der örtlichen Satzung, so entfernen Sie diesen Haken.
Die Steuer wird immer zum Rechnungsbetrag hinzuaddiert!
Auf dem Rechnungsdokument wird die Steuer separat in einem Abschnitt ausgewiesen.
Abgrenzung von Übernachtungsleistungen die mit der Steuer ausgewiesen werden sollen
Grundsätzlich wird der gesamte Übernachtungsbetrag (Logis), der auf der Rechnung dargestellt wird für die Berechnung der Steuer herangezogen. Möchten Sie das nicht, weil z.B. die Steuer erst ab Datum xy gilt oder weil Sie zum Datum yz erhöht wird, so muss das Übernachtungspaket gesplittet werden.
z.B. das Übernachtungspaket
aufgeteilt auf zwei oder mehr Rechnungen
So kann eine Rechnung mit und eine andere ohne Steuer erstellt werden. Ebenso ist es möglich, eine Rechnung jetzt und eine andere Rechnung später zu erstellen.
Umgang mit Verkaufspreisen inklusive örtlicher Steuer
Müssen Sie aus bestimmten Gründen Verkaufspreise inklusive der örtlichen Steuer angeben (z.B. bei einigen Online- Buchungsplattformen gefordert), so empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Wissenswertes
Die im weiteren beschriebene Vorgehensweise kann aktuell noch nicht bei aktiver Option "Vom Netto-Netto berechnen" angewendet werden!
Sie Buchen die Reservierung zum Verkaufspreis!
Da der Verkaufspreis bereits die Steuer inkludiert hat, muss diese wieder abgezogen werden.
Kontextmenü vom Übernachtungspaket aufrufen:
Menüpunkt "Kulturabgabe abziehen" auswählen:
Durch einen roten Balken im ICON wird Ihnen dargestellt, dass die Steuer bereits abgezogen wurde, ein nochmaliger Abzug ist nicht möglich, da der Menüpunkt ausgegraut ist.
Auf der Rechnung wird die Steuer später wieder hinzuaddiert.
Diese Vorgehensweise ist notwendig, damit die Steuer auch auf das dafür vorgesehen Konto gebucht werden kann.
Wissenswertes
Soll zukünftig bei allen importierten Reservierungen von Online- Buchungsportalen die Steuer automatisch abgezogen werden, so kann in den Stammdaten die Option "bei Internetreservierungen berücksichtigen" aktiviert werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Option nur sinnvoll ist, wenn der Onlinegesamtpreis inklusive Steuer übermittelt wird!
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