Servicepauschale - Nebenleistungen unterversteuern im Paket

Geändert am Mi, 20 Dez, 2023 um 3:41 NACHMITTAGS

Unsere Empfehlung zur Servicepauschale auf der Rechnung

Sehr geehrter Hotel.Profi Nutzer,

die Überlassung von Hotelparkplätzen unterliegt nach einem veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Aktz.: XI R 11/14) dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dies gelte auch dann, wenn zwischen dem Hotel und dem Gast keine Vereinbarung über die Nutzung des Parkplatzes getroffen wurde und kein gesondertes Entgelt vom Gast zu zahlen ist, so das Gericht. In einer Mitteilung des DEHOGA heißt es dazu, dass eine „kostenlose Nutzung“ von Hotelparkplätzen laut BFH nicht zulässig sei. Allerdings könne die Parkplatznutzung Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen sein. Wie beispielweise auch die kostenlose Nutzung für WLAN, Fitness oder Sauna könne die Parkplatznutzung als Servicepauschale im Zimmerpreis zu 19 % unterversteuert werden. 

Zur Änderung bei Nebenleistungen zur Beherbergung in dem BMF-Schreiben vom 5. März 2010 stelle ich Ihnen anbei eine PDF von der DEHOGA zur Verfügung. 

 

Beispiel: WLAN kostenfrei 

 

WLAN-Kosten im Jahr für das Unternehmen = 500 € 

Anzahl der Reservierungen im Jahr = 500 

Bedeutet, dass ca. 1 € pro Reservierung unterversteuert werden sollte. 

 

An dieser Stelle möchte ich sie höflich darauf hinweisen, dass alle Angaben und Informationen, die Sie von Mitarbeitern der DATAreform GmbH bekommen, weder Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung darstellen. Diese können ausschließlich durch Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen. Wir teilen lediglich Erfahrungswerte aus unserer täglichen Arbeit zu bestimmten Sachverhalten mit. Wenn Ihr Steuerberater nach genauer Prüfung der Auffassung ist, dass für diesen Sachverhalt andere Einstellungen vorgenommen werden sollten, so können Sie diese in den Stammdaten des Hotel.Profi-Programms vornehmen. Sie können diese Einstellungen im Programm auch gern durch den Hotel.Profi-Support durchführen lassen. Für diesen Fall benötigen wir von Ihnen (oder Ihrem Steuerberater) eine schriftliche Beauftragung mit Angabe der einzustellenden Daten. Diese benötigen Sie ebenfalls für Ihre eigene Verfahrensdokumentation.

 

Die DATAreform GmbH übernimmt keine Haftung für Ihre Stamm- und Bewegungsdaten im Hotel.Profi.        



    

Wo stelle ich die Servicepauschale im Hotel.Profi ein ?  


Prüfen Sie ob es eine Zusatzleistung Servicepauschal bei Ihnen gibt, wenn nicht legen Sie diese bitte neu an. 


1 Bezeichnung 

2 Preis 

3 Konto 

4 Kunz Bezeichnung wird später einem Paket zugewiesen und sollte nicht verändert werden 

5 Zimmerbuchung für ggf. manuelle Auf Buchung in eine Reservierung 


Dann können Sie diese Zusatzleistung in Ihre Pakete inkludieren. 



Nachdem Sie die Einstellung getroffen haben, wird in allen zukünftigen Buchungen diese Pauschale mit aufgebucht. 

Es findet keine Veränderung an bestehenden Buchungen in der Zukunft statt. 

Beispiel Rechnung :

Beispiel :

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