Nach aktuellem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass Kassenmeldungen beliebig häufig nacheinander durchgeführt werden können.
Drei Sachverhalte sind derzeit bekannt, die zu einer erneuten Kassenmeldung führen:
- Änderungen bei den Daten des Steuerzahlers oder der Betriebsstätte
- Die Anlage weiterer Mandanten im Hotelprogramm
- Die Außerbetriebnahme der TSE oder der eAs
Sollten fehlerhafte oder unvollständige Daten gesendet worden sein, so empfehlen wir ebenfalls eine erneute Meldung mit korrigierten Daten.
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