Erneute Meldung der Kassendaten

Geändert am Mi, 19 Feb um 6:22 NACHMITTAGS

Nach aktuellem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass Kassenmeldungen beliebig häufig nacheinander durchgeführt werden können.

Drei Sachverhalte sind derzeit bekannt, die zu einer erneuten Kassenmeldung führen:

  1. Änderungen bei den Daten des Steuerzahlers oder der Betriebsstätte
  2. Die Anlage weiterer Mandanten im Hotelprogramm
  3. Die Außerbetriebnahme der TSE oder der eAs


Sollten fehlerhafte oder unvollständige Daten gesendet worden sein, so empfehlen wir ebenfalls eine erneute Meldung mit korrigierten Daten. 

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