Stand 20. August 2021


Nach erfolgreichem Test haben wir jetzt begonnen die ersten Kunden mit der aktuellen Hotel.Profi Version auszurüsten und die zertifizierte Cloud TSE der Firma Fiskaly bei diesen Kunden zu aktivieren.

Damit verfügt der Hotel.Profi über die Anbindung von zwei TSE Technologien Offline (USB) und Online (Cloud TSE) 

In der Zukunft werden wir vermehrt die von uns favorisierte TSE Technologien (Cloud TSE) bei unseren Kunden einsetzen.    


Stand 10. August 2021


Wir haben die Cloud-TSE der Firma fiskaly in den Hotel.Profi implementiert. Jetzt beginnt der ausführliche Testprozess. Unser Ziel ist es diesen in der 33. KW erfolgreich abzuschießen, um anschließend mit dem Rolloutprozess zu beginnen.    


Stand 06. August 2021


Nachfolgende Meldung erreichte uns von unserem Cloud TSE Partner A-Trust. Man werde den Zertifizierungsprozess nicht weiter fortführen und zukünftig keine Cloud-TSE-Produkte anbieten. Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung der Firma A-Trust sowie die späte Information. Hier noch die Meldung dazu:


Zertifizierung Online-TSE

 

Sehr geehrter Herr Dürr,

 

nicht immer läuft alles nach Plan, nicht immer liegt alles in der eigenen Hand. Verzögerungen verschiedenster Parteien haben uns dazu veranlasst eine sehr schwere Entscheidung bezüglich der deutschen Kassensicherungsverordnung zu treffen:

 

Derzeitige a.sign TSE Online-Pause

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass wir den BSI-Zertifizierungsabschluss zeitnah nicht realisieren werden. Da das Risiko einer BMF-Strafe für unsere PartnerInnen wächst, ziehen wir nun die Reißleine und werden vorerst unser a.sign TSE Online-Produktportfolio nicht mehr anbieten. 

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer,
Ihr A-Trust Team

 


     


Stand 05. Juli 2021


Nachdem wir von unserem TSE-Cloud-Anbieter A-Trust zum wiederholten Male keine verbindliche Terminzusage erhalten haben, sehen wir uns gezwungen auf einen anderen, bereits zertifizierten, Anbieter zu setzen und dessen TSE-Cloud-Lösung in den Hotel.Profi zu implementieren. 

Wir haben uns für den erst kürzlich zertifizierten Anbieter fiskaly entschieden und umgehend damit begonnen deren zertifizierte Cloud-Lösung fiskaly sign API V2 umzusetzen.
Wir rechnen mit einer Fertigstellung zum Ende August 2021.   


Stand 23. März 2021


Hotel.Profi unterstützt die Offline TSE der Bundesdruckerei und D-Trust mit der Sicherheitslösung von cryptovision. Ab der Hotel.Profi Version Version 11.0.0.47 steht diese Lösung auch dem Anwender zur Verfügung.    


Stand 22. März 2021


Nachdem unser Cloud TSE Anbieter A-Trust bis heute noch keine Zertifizierung vom BSI erhalten hat, empfehlen wir sowie große und namenhafte Verbände (u.a. DStV, BDI, BGA, ZDH, IHK, HDE usw.) zeitnah (bis zum 31.03.2021) einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben hierfür ein detailliertes Handout veröffentlicht. Sie können die Praxishilfe hier herunterladen 


Wir haben diese Antrag für unser PMS System Hotel.Profi und unserem Cloud TSE Anbieter A-Trust vorformuliert.


Link zur Vorlage: Antrag nach § 148 AO – Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE


Mit der Vorlage können wir lediglich Hinweise geben, welche Aspekte in der Begründung dargelegt werden sollten. Die genaue Formulierung und Antragstellung sollte gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater abgestimmt werden. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. 



Stand 15.März 2021


Für alle Softwarehersteller und Unternehmen, die mit Blick auf ihre spezifischen betrieblichen Bedürfnisse auf cloudbasierte TSE-Lösungen gesetzt haben, ist die derzeitige Situation unbefriedigend. Der Gesetzgeber hat auf Grund der Technologieoffenheit sowohl hardware- als auch cloudbasierte TSE-Lösungen für den Zertifizierungsprozess zugelassen. 
Besonders mit Blick auf cloudbasierte TSE-Lösungen gibt es jedoch weiterhin erhebliche Schwierigkeiten im Zertifizierungsprozess durch das BSI. Nach unseren Informationen ist bislang nur eine Cloud-TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Auch die (neuerlichen) Anforderungen an Zertifizierung und Anwenderumgebung führen zu Irritationen bei Cloud-TSE Anbietern und Softwarehersteller. Wir und viele weitere Unternehmen können daher bereits jetzt absehen, dass es in puncto Implementierung, Zertifizierung oder Anpassung der Betriebsumgebung im Zusammenhang mit der Cloud-TSE bis Ende März eng wird.


Viele große Verbände von Industrie und Handel haben sich bereits an das BMF, das BSI sowie die Länderfinanzverwaltungen gewandt und sich für eine praxistaugliche Lösung ausgesprochen, die die Belange der betroffenen Unternehmen ausreichend berücksichtigt.




Von unserem Anbieter A-Trust für die cloudbasierte TSE haben wir am 25.2.2021 folgende Information zum aktuellen Zertifizierungsstatus bekommen:


#KassenSichV: Wir haben wieder Neuigkeiten für Sie!

Nichtbeanstandungsregelung // Zertifizierung Online-TSE // Software-Update

 

Sehr geehrter Partner,

 

 

auch heute möchten wir Sie mit den wichtigsten Neuigkeiten zur Kassensicherungsverordnung in Deutschland und deren Umsetzung versorgen:

Nichtbeanstandungsregelung
 Aus uns aktuell vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Frist für die Nichtbeanstandungsregelung voraussichtlich nicht verlängert wird. Dies ist aber kein Grund zur Sorge, denn…

Zertifizierung Online-TSE 
… der Zertifizierungsprozess unserer Online-TSE läuft derzeit komplett nach Plan. Mit einer Vollzertifizierung ist schon in Kürze zu rechnen: Der mit BSI und Evaluator abgestimmte Milestone-Plan sieht aus jetziger Sicht vor, dass Ihnen voraussichtlich Ende März die zertifizierte Online-Lösung zum Einsatz zur Verfügung steht! Sollte ein positiver Abschluss schon eher erfolgen, kontaktieren wir Sie selbstverständlich.

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Ihr A-Trust Team


Stand 12. August 2020 


Was kommt auf Sie zu?

Die gesetzlichen Anforderungen, die nach der Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 zu erfüllen sind, sind Ihnen bestimmt bereits bestens bekannt. Wenn nicht, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

Mit der TSE-fähigen Version Hotel.Profi 11 können Sie eine oder auch mehrere Online- TSE´s in den Hotel.Profi einbinden. Hotel.Profi unterstützt die Online- TSE- Variante. Das bedeutet, dass der Hotel.Profi Server über eine permanente Internetverbindung verfügen muss, damit zukünftig erstellte Rechnungen digital signiert werden können. Das ist bei vielen Kunden bereits heute schon gegeben, da fast 95% der Hotel.Profi Kunden über eine oder mehrere Onlineanbindungen verfügen, die ebenfalls eine permanente Onlineanbindung benötigen.


Aktuelle Informationen - Stand: Donnerstag, 06. August 2020

Bundesländer-Erlässe: Fristverlängerung für die Kassensystem-Aufrüstung

Bereits 15 Bundesländer haben die Frist für die TSE-Aufrüstung von Kassensystemen verlängert: Bis zum 31.03.2021 muss Ihre Offline- oder Online-TSE in Ihr Kassensystem integriert sein! Die Frist ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – wie beispielsweise eine verbindliche TSE-Bestellung – und variiert je nach Bundesland. Lediglich in Bremen ist noch eine gesonderte Anfrage an das Finanzamt vonnöten.

Informieren Sie sich am besten jetzt unter welchen Voraussetzungen die Fristverlängerung für Sie und Ihr Kassensystem möglich ist:


Was kostet die TSE?   

Alle vom BSI zertifizierten TSE- Anbieter, werden Ihre TSEs kostenpflichtig den Softwareherstellern oder Händlern anbieten. Diese Kosten werden wir Ihnen weiter berechnen müssen. Aktuell ergibt sich folgender Preis für den Einsatz einer TSE:

Online- TSE- Lizenz jährlich: 95,- EUR (inkl. 200.000 Transaktionen) Wenn Sie über 200.000 Transaktionen in einem Jahr benötigen, wenn zusätzlich 50,- EUR in diesem Jahr berechnet. Nicht genutzt Transaktionen verfallen.


Was sind Transaktionen?

Jeder Geschäftsvorfall muss über eine TSE signiert werden. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Vorgänge im Hotel.Profi: (jeder Vorgang ist jeweils eine Transaktion)
Gast- / Kundenrechnung
Stornorechnung
Anzahlungsrechnung
Gutscheinrechnung
Kassenentnahmen
Umbuchungen
Barverkauf
 … und viele weitere


Wie viele TSEs werden benötigt?

Da der Hotel.Profi auf die Online- TSE- Variante setzt, wird pro Hotelstandort/Hotel eine TSE verwendet, bei MPE- Versionen pro Hotelobjekt und/oder bei Verwendung der Mehrmandantschaft pro Mandant.


Kann die TSEs eines anderer Systems mit verwendet werden?

Nein! jedes Kassensystem benötigt eine eigene TSE. 


Wie lange ist eine TSE Zertifikat gültig?

Das Online- Zertifikat der TSE ist bei unserem Lieferanten 5 Jahre gültig. Danach muss es erneuert werden.  


Wer ist unser TSE- Lieferant?

Wir setzen auf den österreichischen Kassen-Zertifikatsmarktführers A-Trust.  A-Trust hat durch die Umsetzung der österreichischen Registrierkassenverordnung (RKSV) bereits viel Know-How und Wissensvorsprung mitgebracht.


Was müssen Sie jetzt tun?

Über die weiteren Schritte werden wir Sie auf diesem Wege informieren. Aktuell wird die Hotel.Profi Version 11 intensiv getestet und die Dokumentation vorbereitet.


Warum benötige ich eine TSE?

Jedes elektronische Aufzeichnungssystem, die eine ‚Kassenfunktion’ haben, benötigen ab dem 01.01.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) um Umsatzdaten u. a. durch digitale Signaturen abzusichern. Zugelassen sind dafür nur Sicherheitseinrichtungen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden.


Aktuell arbeiten diverse Lieferanten an der Fertigstellung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Aktuell sind einige wenige offline TSE Anbieter zertifiziert. Die Anbieter von Online TSE´s befinden sich aktuell noch im Zertifizierungsprozess.  


Eine Lieferung der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in größeren Mengen wird erst im 2. Quartal 2020 erwartet. Mit dem Schreiben vom 06.11.2019 hat das BMF zwar eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 für die TSE erlassen, dabei aber gleichzeitig betont, dass die notwendigen technischen Anpassungen umgehend durchzuführen sind.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Verschiebung des im Gesetz fixierten Termins zum 01.01.2020, sondern nur um ein zeitlich eng begrenztes Aussetzen der Bußgelder, um den Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung zu geben.


Wichtige Information zur Übergangsregelung, in Bezug auf den Gastro.Profi*, zum weiteren Einsatz der Kassen wenn Sie nach dem 25.11.2010 angeschafft wurden


Die Oberste Bundesfinanzbehörde hat für Registerkassen die bauartbedingt nicht mit der TSE aufgerüstet werden können, eine Ausnahmeregelung für den weiteren Einsatz, längstens bis zum 31.12.2022 geschafften. Beim Gastro.Profi handelt es sich um eine PC-Kassensoftware die nicht unter diese Ausnahmeregelung fällt! Unter die Ausnahmeregelung fallen nur Registerkassen die bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können, PC Kassensysteme sind davon explizit ausgeschlossen worden. 


Auszug aus dem BMF Schreiben vom 17 Juni 2019:

 

2.2.2    Nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschaffte Registrierkassen, welche die

Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010, BStBl I 2010, 1342 erfüllen,

aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a AO

nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden

(Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO). Die Nachweise des Vorliegens dieser Voraussetzungen

sind für die jeweils eingesetzte Registrierkasse der Systemdokumentation beizufügen

(z.B. durch eine Bestätigung des Kassenherstellers). Von der Ausnahmeregelung des

Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.

       

* mit Gastro.Profi ist nicht der Gastro.Profi 2.0 powered by Gastronovi gemeint, sondern nur die Kassenlösung Gastro.Profi die von der Firma DATAreform GmbH einwickelt wurde und seit Ende 2016 nicht mehr weiterentwickelt wird. 



HINWEIS: Die DATAreform GmbH übernimmt keine steuer- oder rechtsberatende Funktion. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere rechtlich relevante Informationen benötigen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die DATAreform GmbH übernimmt trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung für den oben angeführten Inhalt.